Gemeinde Linden – Sitzung der Gemeindevertretung
Gemeinde Linden
Der Bürgermeister
Einladung
zur Sitzung der Gemeindevertretung Linden
am Donnerstag, 25. November 2021,
um 19:30 Uhr
in der Gaststätte “Lindenhof”, Dorfstr. 19, 25791 Linden
Tagesordnung:
öffentlich
1. Einwohnerfragestunde
2. Niederschrift Nr. 15 der letzten Sitzung vom 24.06.2021
3. Mitteilungen
4. Annahme von Zuwendungen im Haushaltsjahr 2020
5. Jahresabschluss 2020
6. Mitteilung und Genehmigung von über– und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen 2020/21
7. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2021
8. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit mittelfristiger
Finanzplanung für die Finanzplanjahre 2021 bis 2025
9. Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Linden für das Gebiet “nördlich der Hauptstraße, östlich der Straße Löken,
westlich des Blockheizkraftwerkes und südlich der Landesstraße L 150
(Holtweg).”
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
10. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Linden für das
Gebiet “nördlich der Hauptstraße, östlich der Straße Löken, westlich des
Blockheizkraftwerkes und südlich der Landesstraße L 150 (Holtweg).”
hier: Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
11. Abschluss eines Ingenieurvertrages zur Durchführung der
Erschließungsmaßnahmen für den Bebauungsplan Nr. 7
12. Anmeldung eines Projektes für das Regionalbudget 2022
13. Weiteres Vorgehen zu Photovoltaik–Freiflächenanlagen
14. Eingaben und Anfragen
voraussichtlich nicht öffentlich
15. Grundstücksangelegenheiten
15.1. Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages
16. Personalangelegenheiten
16.1. Entfristung eines Beschäftigungsverhältnisses
öffentlich
17. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse
Mit freundlichen Grüßen gez. Karl–Heinz Popp f.d.R. ________________ Der Bürgermeister Florian Gude
Vfg.:
Mitglieder, Info, Presse, Internet, Verwaltung, AV, nachrichtl. Sitzungslokal; Protokollführerin: Veronika
Englert Zur Einhaltung der Vorgaben nach der Landesverordnung zur Bekämpfung des
Coronavirus SARS–CoV–2 in der aktuellen Fassung stehen Besucherplätze ggfls. nur
begrenzt zur Verfügung. Die Entscheidung über die Anzahl der zugelassenen
Besucher*innen trägt die / der Vorsitzende. Am festen Steh– oder Sitzplatz kann auf das Tragen einer qualifizierten Mund–Nasen–
Bedeckung verzichtet werden, wenn die Abstände von 1,5 m eingehalten werden können.